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Reiserücktrittsversicherung

Eines der wichtigsten und dabei zeitgleich sehr empfehlenswerten Versicherungsprodukte aus der Gruppe der Reiseversicherungen ist die Reiserücktrittsversicherung. Ihre wesentliche Funktion besteht in der Absicherung des Falls, dass der Versicherte eine gebuchte und im Regelfall bereits bezahlte Reise nicht antreten kann. Hintergrund hierzu ist, dass Veranstalter und Reisen und Fluggesellschaften Stornogebühren erheben, wenn eine Reservierung abgesagt wird. Die Höhe der Stornokosten variiert dabei von einem bestimmten Anteil bis hin zum vollständigen Reisepreis und richtet sich in erster Linie danach, wie lange der Zeitraum zwischen Absage und geplantem Reisentritt ist. Generell gilt, dass die Stornogebühren umso höher sind, je weniger Zeit bis zum eigentlich geplanten Reiseantritt verbleibt. Liegt ein wichtiger Grund vor, der den Antritt der Reise verhindert, übernimmt die Reiserücktrittsversicherung diese Stornogebühren und verhindert auf diese Weise, dass der Versicherungsnehmer eine Reise, die er nicht antreten kann, dennoch anteilig oder vollständig bezahlen muss. Voraussetzung für die Erstattung der Stornogebühren ist allerdings, dass ein versicherter Grund den Reisenantritt verhindert. Je nach Anbieter können im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung eine Erkrankung, ein Unfall, ein Todesfall, eine Schwangerschaft, die Unverträglichkeit von für das Reiseziel vorgeschriebenen Impfungen oder der Eintritt von Arbeitslosigkeit als Gründe abgesichert werden, zudem sehen viele Anbieter eine Versicherungsleistung vor, wenn es zu Schäden am Eigentum des Versicherungsnehmers kam, beispielsweise in Folge eines Einbruchs oder eines Brandes. Die Höhe der Prämie für die Reiserücktrittsversicherung ergibt sich in erster Linie aus der Höhe des Reisepreises, denn in aller Regel wird ein bestimmter Prozentsatz des Reisepreises als Versicherungsprämie erhoben. Weitere Faktoren, die Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie nehmen können, sind der Zeitrahmen zwischen Versicherungsabschluss und Reisebeginn sowie der Umfang der abgesicherten Gründe. Beitragssenkend kann sich die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung auswirken, was bedeutet, dass der Versicherte einen bestimmten Anteil der Stornogebühren selbst trägt. Im Normalfall wird eine Reiserücktrittsversicherung zeitgleich mit der Buchung der Reise abgeschlossen, häufig ist es jedoch auch möglich, die Versicherung innerhalb einer Frist nachträglich abzuschließen. Die hierfür geltenden Fristen variieren zwischen den einzelnen Anbietern, in den meisten Fällen ist jedoch ein Zeitraum von drei Wochen nach der Buchung gegeben. Grundsätzlich ist eine Reiserücktrittsversicherung durchaus ratsam, in einigen Fällen kann jedoch dann darauf verzichtet werden, wenn der Reisende bestimmte Kreditkarten nutzt. Häufig ist in den Versicherungspaketen, die im Zusammenhang mit bestimmten Kreditkarten stehen, bereits eine pauschale Reiserücktrittsversicherung integriert. Allerdings ist das Erbringen einer Leistung meist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, beispielsweise in der Form, dass die Bezahlung der Reise mit der entsprechenden Kreditkarte erfolgt sein muss. 


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